Das Behindertentestament – worauf gilt es zu achten und warum es professionellen Beistand braucht

Sterbefall Behinderung

In der eigenen Nachlassplanung gibt es einige wichtige Instrumente, die speziell darauf ausgerichtet sind, nach dem Ableben für ein behindertes Familienmitglied zu sorgen. Dabei ist besonders wichtig, dass das eigene Erbe vom Erblasser so aufgestellt wird, dass dadurch nicht die öffentlichen Unterstützungsleistungen unterminiert werden.

Das Erbrecht ist komplex, gerade dann, wenn Ansprüche gewahrt werden sollen [1]. Ein Behindertentestament stellt eine Herausforderung dar, die sich nur mit speziellem Wissen bewältigen lässt. Nur mit professionellem Beistand durch einen Anwalt für das Behindertentestament [2] dürfen sich Erblasser sicher sein, dass nach dem eigenen Tod behinderte Familienmitglieder gut versorgt sind.

Worum handelt es sich bei der Sonderform des Behindertentestaments?

Wie bei einem herkömmlichen Testament auch, handelt es sich bei einem Behindertentestament um ein rechtliches Dokument, das die Erbfolge klärt. Die Besonderheit dieser Sonderform ist, dass der Erbe behindert und deswegen in den meisten Fällen nur beschränkt geschäftsfähig ist. Das Ziel des Behindertentestaments ist es, das eigene Vermögen auf eine Art und Weise zu hinterlassen, dass es auf lange Zeit die Lebensbedingungen der behinderten Erben verbessert, ohne dass dabei eventuelle Ansprüche auf Sozialleistungen, wie die Grundsicherung, beeinträchtigt werden.

Der Kern des Behindertentestaments ist es, ein vorher definiertes Vermögen zu schaffen, das gezielt dem behinderten Erben zukommt. Dabei muss angemerkt werden, dass es nicht, wie bei einem gewöhnlichen Erbe, direkt in den Besitz und damit zur freien Verfügung übergeht. Zumeist wird bei einem solchen Testament das Vermögen einer dritten Person oder einer Treuhand vermacht. Dieser Schritt ist mit der Auflage versehen, dass das Vermögen ausschließlich zum Wohle des behinderten Erben eingesetzt werden darf.

Besonderheiten bei der Gestaltung eines solchen Testaments

Besonders wichtig ist bei der Aufstellung eines Behindertentestaments ist, dass die Erbschaft oder auch die Schenkung nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden. Möglich ist das nur, wenn das Testament von einem Experten auf dem Gebiets des Erbrechts so formuliert wird, dass sichergestellt ist, dass das Vermögen als zweckgebundene Unterstützung und nicht als Einkommen angesehen wird.

Weiterhin ist es die Aufgabe eines Experten, das Testament so zu gestalten, dass es möglichst flexibel ist. Die Lebenssituation des behinderten Erben kann sich nach dem Ableben des Erblassen ändern, dann muss es die Formulierung des Behindertentestaments zulassen, dass im Rahmen der geltenden Gesetze schnell reagiert werden kann.

Fachlicher Rat sichert Erhalt von Sozialleistungen

Aus diesen Besonderheiten des Behindertentestaments wird klar, dass sich ein solches kaum eigenständig aufstellen [3] lässt. Die Rechtslage ist komplex und von etlichen individuellen Faktoren abhängig. Der Fachanwalt für das Erbrecht oder ein Notar mit entsprechender Erfahrung im Bereich der Behindertentestamente stellt sicher, dass das geplante Testament wirklich den geltenden Gesetzen entspricht und in Zukunft durch seine klaren Formulieren und die notwendige Flexibilität den bestmöglichen Schutz für den behinderten Erben nach dem Tod des Erblassers darstellt.

Je früher das Gespräch mit dem Experten in Form einer individuellen Beratung gesucht wird, desto präziser ist es möglich, das Behindertentestament den Bedingungen anzupassen. Rechtliche Auseinandersetzungen oder das Ausbleiben wichtiger Sozialleistungen muss verhindert werden und das geht am besten durch die Inanspruchnahme einer qualifizierten Beratung. Der Zeitpunkt ist entscheidend, ähnlich wie bei einer Sterbegeldversicherung. Wer wissen möchte, dass das eigene Vermögen korrekt und rechtssicher im Sinne der Erben eingesetzt wird, der entscheidet sich früh zu diesem Schritt und achtet zudem darauf, dass das Testament immer auf einem aktuellen Stand gehalten wird.

Recherchequellen

[1] https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=14
[2] https://www.btknoll-rechtsanwalt.de/anwalt-fuer-behindertentestament/
[3] https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Testament-schreiben-und-Vermoegen-richtig-vererben,erbrecht119.html


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